Eine Frage an alle, die bereits veröffentlicht haben: Sie haben doch einen Wahrnehmungsvertrag mit der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort abgeschlossen, oder? Falls nicht, sollten Sie das dringend nachholen. Es sei denn, Geld spielt in Ihrem Leben keine Rolle. Ansonsten verzichten Sie auf Einnahmen, die Ihnen zustehen. Ihre »Sprachwerke« (so der Fachbegriff) werden nicht nur gekauft, sondern auch auf andere Weise genutzt, etwa vervielfältigt, ausgedruckt oder entliehen. Für die Nebenverwertungen zahlen Unternehmen (z. B. Hersteller von Kopiergeräten und Druckern) und Einrichtungen (z. B. Bibliotheken) Beiträge in einen Pool ein. Dieses Geld wird anschließend nach einem ziemlich komplizierten Schlüssel unter den Urhebern verteilt. Natürlich nur unter denen, die sich angemeldet haben. Deshalb sollten Sie das umgehend tun, wenn Sie es bisher versäumt haben (der 31. Januar ist immer das Stichdatum). Das macht kaum Mühe und ist kostenlos. Auf dem Registrierungs- und Meldeportal der VG Wort können Sie sich anmelden und zugleich den Wahrnehmungsvertrag abschließen. Weiterlesen →
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